Ich dachte, ich gucke nicht richtig, als mir gerade Werbung einer Münchener SEO-Firma und das gleich in zweifacher Ausführung in die Mailbox flatterte.
Im Artikel "Unzulässige Werbung per E-Mail" auf 123recht.net heisst es dazu: "Jede unangeforderte E-Mail, die Werbung enthält, stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Privatperson dar. Wenn der Empfänger eine Firma ist, handelt es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb."
Als netter und freundlicher Mensch habe ich nur den Geschäftsführer per PN auf der Businessplattform Xing aufgefordert, so etwas in Zukunft zu unterlassen.
Nicht Jeder ist so gutmütig.
"Ein deutsches Unternehmen informiert über Webdesign und Suchmaschinenoptimierung" und wirbt per eMail mit Referenzen, über die in mich an dieser Stelle lieber nicht äussere.
Ich kann da nur den Kopf schütteln.
Montag, 20. August 2007
SEO-Werbung per eMail
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