Sachen gibt's, die gibt es nicht!
In einem bekannten grossen SEO-Forum hat ein ziemlich neues Mitglied angefragt, was man denn von den Linkkauf-Angeboten bei ebay halte.
Der Tenor der Antworten war eindeutig und ziemlich einstimmig ablehnend.
Laut wurde es, als Jemand meinte, dass man Backlinks von seriösen Anbietern kaufen müsse und andere auf die Google-Richtlinien und evtl. Schadenersatzforderungen der Auftraggeber hinwiesen.
Jemand fühlte sich angegriffen und meinte, man unterstelle ihm/ihr unlauteres Vorgehen, sprach von Verleumdung und übler Nachrede, zitierte das Strafgesetzbuch und drohte mit Abmahnung..
Ganz sicher haben die Google-Richtlinien für Webmaster nichts mit der Strafgesetzgebung welchen Landes auch immer zu tun.
Aber wer in einen Laden, eine Gaststätte oder auch in ein Forum will, muss das Hausrecht dort akzeptieren und wer sich nicht an das Hausrecht hält, läuft Gefahr gegangen zu werden.
Anders ist es bei Google auch nicht. Wer in Google vernünftig gelistet sein will, hat die Kriterien einzuhalten.
Sicher hinterlässt die Monopolstellung von Google auf dem Suchmaschinenmarkt leichten Nebengeschmack, aber damit muss man leben.
Ich kann allen Auftraggebern von SEO-Dienstleistungen nur raten, im Vertrag festzuhalten, dass der SEO sich an die Richtlinien der Suchmaschinen zu halten hat und bei schuldhaften Verstössen für evtl. Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, schadenersatzpflichtig ist.
Erst wollte ich Jemand den mütterlichen Rat - Jemand ist nämlich so alt wie mein ältester Sohn - geben, mal wieder runter zu kommen.
Dann habe ich es bei einem kopfschüttelnden Kommentar belassen und ich kann immer noch nicht aufhören, den Kopf zu schütteln...
Freitag, 28. September 2007
Wenn bei SEOs die Fetzen fliegen
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