Die Münchener IT-Recht-Kanzlei bietet auf ihren Webseiten zahlreiche kostenlose eBooks zum IT-Recht an.
Speziell der im November 2007 erschienene "Abmahnradar" dürfte für viele Website-Betreiber von grossem Interesse sein.
Dienstag, 6. November 2007
Kostenlose eBooks zum IT-Recht
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conni
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Labels: Internet, Online-Recht
Samstag, 20. Oktober 2007
Von Quellcode und Kaffeesatz Lesen
Wenn ich eine Website das erste Mal besuche, gucke ich mir in der Regel auch den Quellcode an.
Wie andere aus der Hand, lese ich aus dem Quellcode ;-).
Er vermittelt mir wesentliche Erkenntnisse über Professionalität und Erfahrung des Erstellers und auch des Betreibers der Website.
Nur ein winziges Beispiel:
Wenn in den Metatags immer noch "revisit-after" steht, steckt jemand hinter der Website, der entweder noch nichts davon gehört, dass sich Suchmaschinen nicht vorschreiben lassen, wann sie eine Seite aufsuchen oder seine Seite seit Ewigkeiten nicht überarbeitet hat bzw. überarbeiten lassen hat.
Aus dem Kaffesatz darf man lesen, aus der Hand auch, wenn man es denn kann oder/und daran glaubt.
Wenn es nach der Anwaltskanzlei Dozier Attorneys geht, darf man künftig aber nicht mehr Quellcode lesen. Ihren zumindest.
Naja, es soll wohl nicht jeder wissen, dass ihre Seiten mit Adobe GoLive erstellt sind.
Fraglich nur, wie sie das verhindern wollen und noch fraglicher, wie sie das durchsetzen wollen.
Ich kann in meinen AGB auch verbieten, dass jemand beim Lesen meiner Seiten Kaffee trinkt oder kann fordern, dass er meine Seiten nur besucht, wenn draussen die Sonne scheint und er vorher das Geschirr abgewaschen hat.
Ja und?
Das ist genau so wesentlich, wie der sprichwörtliche Reissack in China, der gerade umgefallen ist.
Dennoch danke ich Golem für den Hinweis auf die Anwaltsseite.
Nichts geht über einen Schmunzler am Morgen. :-)
Eingestellt von
conni
um
08:14
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Labels: Internet, Online-Recht, SEO-Witze, Webmaster, website