Im Abakus Forum hat Dr. Graf auf ein interessantes neues Urteil des OLG Rostock hingewiesen.
Danach sind suchmaschinenoptimierte Seiten urheberrechtlich geschützt.
Das Urteil ist besonders deshalb interessant, weil die Rechtslage zum Urheberrechtsschutz von Websites noch sehr wacklig ist.
Das Urteil bedeute nicht, dass nicht suchmaschinenoptimierte Websites nicht geschützt seien, meinte Dr. Graf auf Nachfrage.
Ich kann nur empfehlen, den Thread im Abakus-Forum und die Ausführungen von Dr. Bahr hierzu nachzulesen.
Dienstag, 14. August 2007
Mit SEO auf der sicheren Seite?
Eingestellt von conni um 23:15
Labels: seo, Urheberrecht, website
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